AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines, Geltungsbereich

Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen der Firma Energie-Spar-Centrum Altenwahlingen e.K. (im weiteren “ Firma Energie-Spar-Centrum“ genannt) und dem Kunden abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren und die Erbringung von Montageleistungen. Alle Vereinbarungen zwischen der Firma Energie-Spar-Centrum und dem Kunden erfolgen schriftlich. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam nach schriftlicher Bestätigung. Der Kunde hat kein Recht zur Aufrechnung – auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden können – es sei denn, seine Ansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder durch die Firma Energie-Spar-Centrum anerkannt worden. Der Kunde kann von seinem Zurückbehaltungsrecht nur dann Gebrauch machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Kunde kann bestehende vertragliche Ansprüche gegenüber der Firma Energie-Spar-Centrum nur nach dessen ausdrücklicher und schriftlich verfasster Zustimmung an Dritte abtreten.

II. Leistungsumfang, Abnahme

Wird die von dem Kunden bestellte Photovoltaikanlage durch die Firma Energie-Spar-Centrum installiert, ist der Kunde verpflichtet, die Anlage nach betriebsfertiger Montage abzunehmen. Darüber wird ein schriftliches Protokoll gefertigt, in das der Zeitpunkt der Abnahme und festgestellte Mängel oder Fehlteile festgehalten werden. Werden nur die Bauteile für die Photovoltaikanlage durch die Firma Energie-Spar-Centrum geliefert (ohne Montage), so hat der Kunde die Ware bei der Anlieferung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen und dieses schriftlich zu bestätigen. Die Firma Energie-Spar-Centrum ist berechtigt, die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Leistungen auch durch von Ihr bestimmte Subunternehmer ausführen zu lassen.

III. Angebot und Vertragsschluss

Die Angebote der Firma Energie-Spar-Centrum sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden. Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten der Firma Energie-Spar-Centrum gehören, bleiben in ihrem Eigentum. Die Auftragsbestätigung muss innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Erstellungsdatum wieder bei der Firma Energie-Spar-Centrum eingegangen sein. Sollte diese Frist überschritten werden, obliegt es der Firma Energie-Spar-Centrum, das Vertragsverhältnis einzugehen. Die Auftragsbestätigung bestimmt den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte, und Eigenschaften oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung bilden keine vertragsgemäße Grundlage. Der Kunde erklärt sich auch nach Absenden der Auftragsbestätigung bereit, Änderungsvorschläge der Firma Energie-Spar-Centrum zu akzeptieren, solange diese für ihn zumutbar sind.

IV. Preise, Zahlungsbedingungen

Die Preise für die Lieferung und gegebenenfalls Installation der Photovoltaikanlage sind gemäß schriftlichem Auftrag in der darin geregelten Weise in voller Höhe, ohne Abzug, zahlbar. Die Firma Energie-Spar-Centrum ist im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden oder bei schuldhafter Verletzung sonstiger vertraglicher Pflichten berechtigt unter Vorbehalt aller sonstigen Rechte dem Kunden eine angemessene Frist zu setzen und nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Der Schaden kann dabei von der Firma Energie-Spar-Centrum entweder pauschal bei 30 % des Vertragspreises (ohne Nachweis eines Schadens) angesetzt werden oder den Ersatz des tatsächlichen Schadens bedeuten. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung von der Firma Energie-Spar-Centrum 4 Wochen nach Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht gezahlt hat. Dem Kunden steht Zurückbehaltungsrecht im Falle eines Mangels nicht zu, es sei denn, der Mangel der Lieferung bzw. das Recht auf Verweigerung der Abnahme der Arbeit ist offensichtlich. Hierbei muss wiederum der einbehaltene Betrag in einem angemessenen Verhältnis zum Mangel und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung stehen. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist die Firma Energie-Spar-Centrum berechtigt, von diesem Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch die Firma Energie-Spar-Centrum bleibt vorbehalten. Die Firma Energie-Spar-Centrum ist berechtigt, bei Verträgen mit einer vereinbarten Laufzeit von mindestens 3 Monaten und einer in diesem Zeitraum vollzogenen Materialpreissteigerung den vereinbarten Preis um maximal 10 % zu erhöhen. Sollte es nach Vertragsabschluss zu wesentlichen Veränderungen kommen, so ist unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände ein neuer Preis zu vereinbaren. Sollte der Kunde von der Firma Energie-Spar-Centrum eine vom Vertrag abweichende Zusatzleistung verlangen, so ist die Firma Energie-Spar-Centrum berechtigt, eine gesonderte Vergütung auf Grundlage der ortsüblichen und angemessenen Vergütung zu verlangen. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird, ist für die fristgerechte Zahlung der Zeitpunkt des Geldeinganges auf dem Geschäftskonto von der Firma Energie-Spar-Centrum maßgebend.

V. Montagevoraussetzungen, Mitwirkungspflicht

Im Rahmen der Durchführung des Auftrages ist der Kunde verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die Montage der von ihm bestellten Anlage und die Inbetriebnahme störungsfrei durchgeführt werden kann. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass sich die von ihm zur Verfügung zu stellende Dachfläche vor Beginn der Montagearbeiten in dem vertraglich festgelegten Zustand befindet und die vereinbarten Vorbereitungsarbeiten erledigt sind. Der Firma Energie-Spar-Centrum ist ein ungehinderter Zugang zum Gebäude zu ermöglichen. Gerät der Kunde durch eine schuldhafte Verletzung seiner Mitwirkungspflichten in Annahmeverzug, geht auch die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der von der Firma Energie-Spar-Centrum gelieferten Anlagenteile auf den Kunden über. Die Firma Energie-Spar-Centrum ist in diesem Falle berechtigt, den ihr dadurch entstehenden Schaden und die notwendigen Aufwendungen vor der Wiederaufnahme der Arbeiten vom Kunden ersetzen zu lassen bzw. unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften komplett vom Vertrag zurückzutreten.

VI. Eigentumsvorbehalt

Die Firma Energie-Spar-Centrum behält sich das Eigentum an der von Ihr gelieferten Photovoltaikanlage einschließlich sämtlicher Zubehörteile bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung untersagt. Ferner hat der Kunde der Firma Energie-Spar-Centrum von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma Energie-Spar-Centrum alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen. Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Kunde hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an die Firma Energie-Spar-Centrum ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt nur in der Höhe des Betrages, der dem von der Firma Energie-Spar-Centrum in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der an Firma Energie-Spar-Centrum abzutretende Forderungsanteil ist vorrangig zu betrachten. Wenn sich der Kunde vertragswidrig verhält und insbesondere seine Zahlungsverpflichtungen nicht einhält, kann die Firma Energie-Spar-Centrum auch ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Sie ist berechtigt, die in Ihrem Eigentum stehenden Gegenstände unmittelbar von der Baustelle mit zu nehmen. Die entstehenden Kosten trägt der Kunde.

VII. Liefertermine und Fristen

Im Rahmen der Auftragsbestätigung vereinbarte Liefertermine sind nur bindend, wenn sie ausdrücklich als verbindlicher Liefertermin schriftlich von der Firma Energie-Spar-Centrum bestätigt wurden. Sollten nachträglich Vertragsänderungen schriftlich fixiert werden, wird erforderlichenfalls ein neuer Liefertermin vereinbart. Teillieferungen und Teilleistungen sind – soweit sie für den Kunden zumutbar sind – zulässig. Sollte ein fester Liefertermin vereinbart worden sein, so hat der Kunde für den Fall, dass die Firma Energie-Spar-Centrum mit Ihren Arbeiten in Verzug gerät, eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu setzen. Die Lieferung und/oder Installation durch die Firma Energie-Spar-Centrum erfolgt unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Der Kunde wird von der Firma Energie-Spar-Centrum sofort informiert, wenn die vorgesehene Selbstbelieferung nicht möglich ist. In einem solchen Falle liegt es im Ermessen der Firma Energie-Spar-Centrum, den Kunden mit einem Produkt eines anderen Lieferanten zu beliefern, sofern dieses von vergleichbarer Art und Güte ist. Die Firma Energie-Spar-Centrum ist ebenfalls berechtigt, ein Produkt eines anderen Herstellers zu liefern und zu verwenden, wenn dieses dem neusten Stand der Technik und Entwicklung entspricht und deshalb dem ursprünglichen Produkt überlegen ist. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder in Folge von Ereignissen wie Streik oder Aussperrung – egal ob es die Firma Energie-Spar-Centrum oder deren Lieferanten betrifft – hat die Firma Energie-Spar-Centrum auch bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu verantworten. Die generellen Haftungsbegrenzungen sind unter dem folgenden Punkt VIII. geregelt.

VIII. Gewährleistung, Haftung

Der Kunde hat die gelieferte Ware umgehend nach Erhalt zu untersuchen und bei einer Mangelerscheinung dieses unverzüglich schriftlich gegenüber der Firma Energie-Spar-Centrum anzuzeigen. Bei einem offensichtlichen Mangel ist die Mängelrüge innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware bei der Firma Energie-Spar-Centrum anzuzeigen, ansonsten verfällt der bestehende Gewährleistungsanspruch. Gewährleitungsansprüche bestehen nur bei erheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei erheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Soweit ein von der Firma Energie-Spar-Centrum zu vertretender Mangel an der bestellten Lieferung oder der erbrachten Leistung vorliegt, ist die Firma Energie-Spar-Centrum zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet sich dieses in einer angemessenen Frist zu tun. Die Nacherfüllung liegt in der Beseitigung des Mangels oder in der Lieferung einer neuen Ware. Ist die Nacherfüllung erfolgreich, so ist eine Herabsetzung des Kaufpreises oder ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Kunden ausgeschlossen. Die Gewährleitungsfrist bei neuen Sachen beträgt 2 Jahre ab Auslieferung der Ware. Jegliche Gewährleistungsansprüche erlöschen mit sofortiger Wirkung, sobald eine nicht von der Firma Energie-Spar-Centrum autorisierte Person Eingriffe an der Ware vornimmt. Gewährleistungsansprüche gelten ausschließlich für den Erstkäufer und sind nicht übertragbar. Die Firma Energie-Spar-Centrum haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung ihrerseits, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Die Firma Energie-Spar-Centrum haftet nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, wenn diese Schäden nicht in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Soweit die Haftung der Firma Energie-Spar-Centrum ausgeschlossen oder beschränkt ist, gelten diese Regelungen auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

IX. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungen ist der Sitz der Firma Energie-Spar-Centrum. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klagehebung nicht bekannt ist.

Stand August 2010